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Formaler Ablauf

Am Anfang einer Psychotherapie stehen die Probesitzungen (probatorische Sitzungen): Neben der Schilderung der akuten Krankheitssymptomatik dienen sie dazu, erste Gesprächskontakte aufzunehmen und in diesem Rahmen zu erleben, ob sich eine gegenseitige Bereitschaft und Offenheit für ein therapeutisches Arbeitsbündnis entwickeln kann.

Es ist sinnvoll, sich vor Aufnahme einer Therapie Gedanken über die eigenen Erwartungen und Ziele zu machen und Schwerpunkte der Behandlung abzuklären. Dieser Behandlungsfokus dient als Orientierung für den Verlauf der Therapie.
Nach den probatorischen Sitzungen gibt es die Möglichkeit für eine Langzeittherapie. Dies bedeutet, dass ich im Rahmen der Richtlinienpsychotherapie und des Gutachterverfahrens zunächst 50 Sitzungen beantragen kann. Als Therapeut schreibe ich dann einen mehrseitigen Bericht über den bisherigen Lebensweg des einzelnen Patienten in Verbindung mit seinen Problemen, Konflikten und Erkrankungen. Dieser Bericht wird anonymisiert über die Krankenkasse an einen Gutachter weitergeleitet, der diesen Antrag beurteilt und seine Entscheidung der Krankenkasse mitteilt.
In mehreren Schritten kann ich die Verlängerung der Therapie beantragen, maximal 80 bzw. 100 Stunden.

Am Ende der Therapie sollte nach Möglichkeit immer eine abschließende Sitzung stehen, die dazu dient, neben dem Verlauf der Behandlung und den inneren Veränderungen auch die anstehende Trennungssituation zu besprechen. Dies gilt vor allem für Therapien, die sich über längere Zeit erstrecken.